Mitglieder Statuten Agenda News & Gerüchte Schnappschüsse Summer Olympics Winter Olympics Best Ever Stammlokal Kontakt I Sinn uns Z... II Mitglieds... III Organe des Vereins IV Generalversam... V Der Vorstand VI Die Rechnungsrevisoren VII Vereinsleben VIII Schlussbestimmung Fabio Christian Hasi Andre Leo Oliver Dominik Patrick Jose Sandro Nino Marc Mauro Saro I. Summer Olympics II. Winter Olympics III. Stockholm 2002 IV. Helsinki 2003 V. Berlin 2004 VI. Valencia 2005 

VIII Schlussbestimmung

VII Schlussbestimmungen Art. 21 Eine Änderung oder Revision der Statuten kann durch einen Generalver- sammlungsbeschluss mit 2/3 Mehrheit erfolgen Anträge auf Statutenänderungen sind auf Ende des Vereinsjahres zuhanden des Vorstandes schriftlich einzureichen. Art. 22 Die Auflösung des Freitagsclub kann nur bei 2/3 Mehrheit von einer speziell zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden. Art. 23 Über die Verwendung des Clubvermögen im Falle einer Auflösung entscheidet die zu diesem Zweck einberufene ausserordentliche Generalversammlung. Art. 24 Für Schäden, die aus widerrechtlichen Handlungen seiner Mitglieder entstehen können, lehnt der Club jegliche Haftung ab; haftbar sind nur die Mitglieder als Einzelpersonen. Art. 25 Für Verbindlichkeiten des Freitagsclub ist ausschliesslich das Vereinsvermögen haftbar. Art. 26 Das Domizil des Vereins befindet sich am Wohnort des Präsidenten. Lenzerheide, 4. April 2003 Freitagsclub Der Präsident: Der Vize-Präsident: André Stöckli Sandro Vitali




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