Mitglieder Statuten Agenda News & Gerüchte Schnappschüsse Summer Olympics Winter Olympics Best Ever Stammlokal Kontakt I Sinn uns Z... II Mitglieds... III Organe des Vereins IV Generalversam... V Der Vorstand VI Die Rechnungsrevisoren VII Vereinsleben VIII Schlussbestimmung Fabio Christian Hasi Andre Leo Oliver Dominik Patrick Jose Sandro Nino Marc Mauro Saro I. Summer Olympics II. Winter Olympics III. Stockholm 2002 IV. Helsinki 2003 V. Berlin 2004 VI. Valencia 2005
IV Generalversam...IV Die GeneralversammlungArt. 9 Die ordentliche Generalversammlung findet spaetestens zwei Monate nach Schluss des Vereinsjahres statt. Die Einberufung der Generalversammlung mit Traktandenliste hat mindestens 10 Tage vorher schriftlich zu erfolgen.Art. 10 Die staeandigen Traktanden der GV sind:1. Jahresbericht des Praesidenten2. Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes3. Dechargeerteilung an den Vorstand und die Rechnungsrevisoren4. Festsetzung der Jahresbeitraege, Eintrittsgebuehren und Bussen5. Wahlen in 2-jaehrigem Turnus- Praesident- Vorstandsmitglieder- Revisoren6. Wahl des verantwortlichen fuer das Jahresprogramm7. Stammlokal8. Varia Art. 11 Jede ordnungsgemaess einberufene Generalversammlung ist beschlussfaehig. Fuer die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern ist ein einstimmiges Mehr erforderlich. Die uebrigen Beschluesse und Wahlen werden durch offenes, einfaches Handmehr entschieden. Bei Stimmengleichheit hat der Praesident Stichentscheid. Der Besuch der Generalversammlung ist fuer jedes Mitglied obligatorisch.Art. 12 Eine ausserordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftliches Begehren von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder innerhalb von 30 Tagen statt. Die Einladung hierzu hat mindestens sieben Tage vorher unter Angabe der Traktandenliste schriftlich zu erfolgen. |
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